Über uns

Das bis in die Spätantike zurückreichende Pfründesystem sicherte seit Jahrhunderten den Unterhalt der Geistlichen. Bis heute dienen die aus dem Pfründestiftungsvermögen erwirtschafteten Erträge ausschließlich der Besoldung der Pfarrerinnen und Pfarrer. Nachdem die im Laufe der Jahr(hundert)e auf über 1.800 örtlich angewachsenen Pfründestiftungen, bereits seit dem Jahre 1935 durch die Gründung des  Evang.-Luth. Pfründestiftungsverbandes von einem einzigen gesetzlichen Vertreter repräsentiert waren, wurden diese nun 2018 im Zuge einer umfassenden Verwaltungsreform  zu einer einzigen Evang.-Luth. Pfründestiftung zusammengefasst – der Evang.-Luth. Pfründestiftung in Bayern.

Auszug aus §4 des Pfründestiftungsneuordnungsgesetzes  - PNG


Zweck der Stiftung: In Fortführung des Stiftungszweckes der bisherigen örtlichen Pfründestiftungen hat die landeskirchliche Pfründestiftung den Zweck, mit dem Ertrag des auf sie übergegangenen Vermögens zur Besoldung und zur Versorgung der Inhaber und Inhaberinnen von Pfarrstellen beizutragen.

Quelle: Amtsblatt für die Evangelisch-Lutherische Kirche in Bayern vom 01. Januar 2018


Die Stiftung

Stiftungsaufsicht

Die Aufsicht über die Evang.-Luth. Pfründestiftung in Bayern obliegt dem Landeskirchenrat der Evang.-Luth. Kirche in Bayern und wird in dieser Funktion durch den für Stiftungsrecht zuständigen Abteilungsleiter des Landeskirchenamtes OKR Florian Baier ausgeübt.  Die Stiftungsaufsicht gewährleistet, dass die Vermögensverwaltung im Rahmen der stiftungsrechtlichen Vorgaben vollzogen wird.

Stiftungsrat und Stiftungsvorstand

Die Geschäfte der Pfründestiftung werden von den fünf Mitgliedern des Stiftungsrates zusammen mit dem Stiftungsvorstand (Günter Weissteiner) geführt. Die Mitglieder des Stiftungsrates, dem u.a. je ein Mitglied des Finanz- (Wolfgang Drewes) und des Organisationsausschusses (Dekan Jürgen Gerhard Hacker) der Landessynode sowie der Leiter bzw. die Leiterin der Finanzabteilung des Landeskirchenamtes (Patrick de La Lanne) und ein weiteres Mitglied des Landeskirchenrates (Oberkirchenrätin Gisela Bornowski), und ein nicht im kirchlichen Dienst stehendes Mitglied mit Immobilienerfahrung ( Götz von Rotenhan) angehören, sind auf sechs Jahre gewählt. Mit den Aufgaben des Stiftungsvorstandes wird ein Referent bzw. eine Referentin der für Finanzen und Vermögensanlagen der Evangelisch-Lutherischen Kirche in Bayern zuständigen Abteilung des Landeskirchenamtes betraut.