Symbolbild: Erbbaurecht

Erbbaurecht

Bauen und Wohnen auf fremden Grund:

Das Erbbaurecht ermöglicht es, ein Gebäude auf einem fremden Grundstück zu errichten und zu nutzen, ohne das Grundstück selbst kaufen zu müssen. Stattdessen erhält der Erbbauberechtigte ein zeitlich befristetes Recht –bis 50 Jahre – das ihm nahezu alle Befugnisse wie die eines Grundstückseigentümers einräumt. 


Erbbauzins einfach erklärt:

Für dieses Recht wird ein Erbbauzins gezahlt, also eine regelmäßige Zahlung an den Grundstückseigentümer (= Erbbaurechtsgeber). Das Gebäude gehört dem Erbbauberechtigten, das Grundstück bleibt im Eigentum des Erbbaurechtsgebers.


Vorteile des Erbbaurechts:

Das Erbbaurecht schafft damit eine Brücke zwischen Eigentum und Miete: Es bietet langfristige Planungssicherheit und ermöglicht Investitionen, ohne hohe Grundstückskosten tragen zu müssen. Gleichzeitig bleibt das Grundstück in verantwortungsvoller Hand und kann über Generationen hinweg sinnvoll und nachhaltig genutzt werden.


Unser Beitrag zu bezahlbarem Wohnraum:

Als evangelisch-lutherische Pfründestiftung in Bayern vergeben wir Erbbaurechte, um bezahlbaren Wohnraum zu fördern, nachhaltige Bauprojekte zu unterstützen und den Grundbesitz im Sinne des Gemeinwohls zu erhalten.


Ihre Fragen – unsere Unterstützung:

Wir stehen Ihnen für alle Fragen rund um das Erbbaurecht – von den rechtlichen Grundlagen bis zur individuellen Gestaltungsmöglichkeiten – gerne zur Verfügung.

In unseren FAQs finden Sie außerdem Antworten auf häufige Fragen. Zudem können Sie auf unserer Webseite hilfreiche Dokumente und Muster finden, die Ihnen den Einstieg erleichtern.

Wir laden Sie ein, sich über die vielfältigen Möglichkeiten des Erbbaurechts zu informieren und mit uns in Kontakt zu treten.


Ihr direkter Draht zum Erbbaurecht:

Planen Sie ein Vorhaben im Rahmen eines Erbbaurechts oder haben Sie Fragen dazu?
Für eine zügige Prüfung benötigen wir Angaben zur Gemarkung und Flurstücksnummer sowie eine kurze Beschreibung Ihres Vorhabens.